Beitragsordnung
Der Tennis-Club Blau-Gold Bonn e.V. gibt sich gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Satzung folgende Beitragsordnung
Art der Mitgliedschaft |
Jahresbeitrag |
| Einzelmitglieder | 280 EUR |
| Ehepaare und gleichgestellte Partnerschaften (Nachweis per Antrag) | 450 EUR |
| Einzelmitglieder bis 27 Jahre*, ohne eigenes Einkommen | 195 EUR |
| Kinder bis 8 Jahre | 50 EUR |
| Kinder von Mitgliedern | 30 EUR |
| Kinder/Jugendliche 9 - 18 Jahre | 110 EUR |
| Kinder/Jugendliche 9 - 18 Jahre von Mitgliedern | 90 EUR |
| Passive Mitglieder | 48 EUR |
Weitere Regelungen
Bei Eintritt in den Club im Laufe des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilmäßig zu zahlen. Aufnahmegebühren und Umlagen werden derzeit nicht erhoben.
Die Gastspielergebühr beträgt für Einzelspieler 8 €/Stunde, max. 15 € für ein Doppel, für Jugendliche bis 18 Jahren 4 €/Stunde, max. 7,50 € für ein Doppel. Die Gebühr ist vor Spielbeginn bei dem Gastronomen zu entrichten. Während der Freisaison gilt diese Gebühr auch für die Hallenbenutzung; hinzu kommen Lichtgebühren. (Aktualisierung 11.09.2008)
Diese Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Beitragsregelung außer Kraft.
Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 7 der Satzung ein Jahresbeitrag, der in einer Summe bis zum 31. März jeden Jahres fällig ist. Im Jahr des Eintritts wird der Jahresbeitrag anteilmäßig berechnet. Der Jahresbeitrag wird durch Bankeinzug erhoben. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand in seiner jeweils einmal im Monat stattfindenden Sitzung.
Änderungen der Bankverbindung (bei Bankeinzug) teilen Sie bitte dem Kassenwart schriftlich oder
per E-Mail mit: (Bankeinzug Änderung der Kontoverbindung,
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).
Bankverbindung
