Hallenbenutzung während der Medenspiele (April 2005)

Mitgliederfreundliche Regelung der Hallenbenutzung während der Medenspiele

Der Vorstand beschloss in seiner letzten Sitzung eine mitgliederfreundliche Regelung der Hallenbenutzung während der Medenspiele. Für den Fall, dass die sechs Außenplätze durch Medenspiele belegt sind, so ist für die Benutzung der Hallenplätze durch Mitglieder für die Dauer 1 Stunde kein Lichtgeld zu zahlen. Diese Regelung kann leider nicht gelten, wenn die Halle wegen Schlechtwetter gemäß Platz- und Spielordnung für Medenspiele in Anspruch genommen werden muss.

Die erforderlichen Lichtmarken sind in unserem Ristorante bei Familie Ferrari gegen Empfangsbescheinigung erhältlich.

Mit dieser Regelung will der Vorstand vor allem Mitgliedern entgegen kommen, die beispielsweise aus beruflichen Gründen das Spielen an Wochenenden bevorzugen und bei vollständiger Platzbelegung in die Halle ausweichen müssen.

Der Vorstand
25. April 2005